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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der pxMEDIA.de GmbH, mit Sitz im Tannenweg 22m, 18059 Rostock, nachstehend „Agentur“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. AGB des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur der Einbeziehung der AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Der Kunde versichert, die Beauftragung der Agentur nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.

1.3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Agentur absenden. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 Der Vertrag kommt durch Angebotsbestätigung des Kunden durch die Unterschrift vor Ort (Digital auf Tablet oder auf Papiervertrag) oder durch die Übermittlung des unterschriebenen Vertrages per Fax/Email/Post oder durch Online-Bestellung oder durch Telefon-Bestellung und die jeweils anschließende Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande.

3. ÜBERMITTLUNG UND SPEICHERUNG VERTRAGSDOKUMENTE

3.1. Im Falle eines Online-Vertragsabschlusses wird der Vertragstext der Bestellung dem Kunden als PDF per Email übersendet. Der Vertragstext wird ebenfalls bei der Agentur gespeichert.

4. DATEN

4.1. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlusts kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden, sofern die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden der Agentur, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an die Agentur zu übermitteln.

5. LEISTUNGSUMFANG

5.1. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes, sowie der dem Angebot beigefügten Leistungsübersicht.

5.2. Kostenverbindlichkeit: Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und der Agentur zurückzutreten.

5.3. Basierend auf den Wünschen und Informationen des Kunden wird dessen von der Agentur erstellte Website gemäß dem gewählten Tarifpaket aktualisiert und gepflegt. Änderungen werden schnellstmöglich durchgeführt, die Bearbeitungszeit hängt jedoch vom Aufwand und Auftragsaufkommen ab. Auch wenn die Agentur den Anspruch hat, sämtliche Änderungswünsche im Rahmen der Tarifpakete abbilden zu können, besteht dieser Anspruch nicht seitens des Kunden. Im Zweifel liegt die Entscheidung, ob eine Änderung im Rahmen des Tarifumfangs vorgenommen werden kann, bei der Agentur. Eine vollständige Umgestaltung oder ein Neuaufbau der Website ist nicht Teil der Serviceleistungen und kann separat in Auftrag gegeben werden.

5.4. Feedback und Änderungswünsche sind per Email an kontakt@pxmedia.de zu übermitteln. Ein Anspruch auf die Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen besteht grundsätzlich nicht. In keinem Fall können die Geschäftsräume der Agentur ohne vorherige Terminabsprache besucht werden.

5.5. Gegenstand der Leistungspflichten der Agentur sind ausschließlich die vereinbarten Leistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird angestrebt, ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet. Websites der Agentur werden, gemäß der im technischen und inhaltlichen Rahmen abbildbaren Möglichkeiten des Webdesign für Suchmaschinen optimiert. Eine besondere Auffindbarkeit im Internet bzw. in Suchmaschinen kann nicht garantiert werden und ist nicht Teil des Leistungsumfanges einer Website-Gestaltung. Die Suchmaschinenoptimierung kann separat in Auftrag gegeben werden.

5.6. Individuelle Vorgaben: Sofern der Kunde individuelle Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens der Agentur wirksam.

5.7. Entgeltfreie Leistungen: Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden.

5.8. Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird nur bis zur Schnittstelle in das Internet gewährleistet. Es können aber trotzdem Einschränkungen in der Verfügbarkeit entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.

5.9. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu löschen und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen und um Missbrauch zu verhindern. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird der Agentur dadurch die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich des Angebots oder eines Teils des Angebots wesentlich erschwert, kann die Agentur die angebotenen Dienste ändern, einstellen, oder nur gegen eine erhöhte Vergütung weiter anbieten.

5.10. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig über eine wesentliche Erschwerung in vorgenanntem Sinne informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die Änderung vornehmen, bzw. die Leistung nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist einstellen.

5.11. Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb vier Wochen nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Auf diese Frist und deren Folgen wird die Agentur in der Mitteilung besonders hinweisen.

6. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

6.1. Die Agentur ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die Agentur nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Agentur eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten, gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Die Agentur ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

6.2. Teillieferungen: Teillieferungen und Teilleistungen durch die Agentur sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

7. ABNAHME, VERTRAGSRÜCKTRITT

7.1. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Agentur mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

7.2. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertig gestellte Website nicht ab, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist die Agentur berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann die Agentur mindestens 75% der dem Auftrag zugrunde liegenden Vergütung gegenüber dem Kunden einfordern.

8. MITWIRKUNG DES KUNDEN

8.1. Erfolg und Qualität sowie die zügige Fertigstellung der Website und eventueller Zusatzleistungen hängen stark von der Qualität und Pünktlichkeit der Mitwirkung des Kunden ab. Um einen für beide Seiten zügigen Ablauf zu gewährleisten, wird der Kunde die benötigten Daten und Informationen per Email an kontakt@pxmedia.de übermitteln. Soweit die Website oder eine Zusatzleistung aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann, hat dies keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden, insbesondere nicht auf deren Beginn.

9. DOMAIN / EMAIL

9.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich, sofern Domains Gegenstand des Vertrages sind. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede Organisation zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation, über die auch die jeweils aktuellen Richtlinien und Bedingungen zu erhalten sind. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten des Weiteren neben den DENIC-Domainbedingungen die -Domainrichtlinien.

9.2. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird die Agentur im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler im Namen des Kunden, nicht in eigenem Namen, tätig. Dabei hat die Agentur auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Daher ist die Agentur berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Verlust seiner Domain gegenüber der Agentur unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, die Agentur unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen der Agentur über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und der Agentur das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt. Die Agentur ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Werden von Dritten gegenüber der Agentur Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist die Agentur berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren. Der Kunde muss vor der Beantragung einer Domain prüfen, ob eine Rechtsverletzung besteht. Mit der Bestellung der Domain gilt die Prüfung auf Rechte Dritter als durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen, sobald der Kunde die Rechte verliert. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Bei Änderungswunsch der Domain wird nach Absprache & Bestätigung erneut eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

9.3. Sofern ein gebuchter Tarif eine Email-Funktionalität enthält, richten sich die Anzahl der Email-Adressen, Speichergröße, maximale Empfangsgröße und Art des Zugangs zum Email-Postfach nach dem Leistungsumfang des gebuchten Tarifs. Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Emails, Foreneinträge, Mailinglisten-Beiträge, etc.) selbst verantwortlich.

10. DATENSCHUTZ

10.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain notwendig sind.

10.2. Die der Agentur übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich die Agentur Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Agentur berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1. Die Abrechnung der Vergütung beginnt mit Online-Stellung der Website, spätestens jedoch 2 Monate nach Vertragsabschluss im Voraus nach der mit dem Kunden vereinbarten Preis-, Zahlungs- und Laufzeitoption. Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Abschluss des Vertrages fällig.

11.2. Der Kunde erteilt der Agentur ggf. ein SEPA-Basis-Mandat zum Einzug sämtlicher Forderungen per Lastschrift. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Die Vorabankündigung erfolgt mit der jeweiligen Online-Rechnung per Email.

11.3. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Hierzu gehört auch das Offlineschalten einer Website/Web Applikation. Ebenfalls ist die Agentur bei Zahlungsverzug dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

11.4. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann die Agentur eine Kostenpauschale in Höhe von 9,99 € zzgl. MwSt. geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Kostenpauschale ist. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von einer Woche nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der einwöchigen Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

11.5. Bei Werkverträgen ohne Laufzeit wird nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe von 50 Prozent berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

11.6. Bei der Produktion von Druckerzeugnissen u. ä., wird nach Auftragserteilung eine Vorkasse von 100% berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12. BONITÄTSPRÜFUNG

12.1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Abfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien.

13. NUTZUNGSRECHT / MARKENRECHT / COPYRIGHTS

13.1. Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

13.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

13.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

13.4. Die Agentur überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Agentur.

13.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

13.6. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt pxmedia.de zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann pxmedia.de 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/ AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

13.7. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

13.8. Soweit dem Kunden durch die Agentur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Leistungen eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an die Agentur zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der Agentur bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

13.9. Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtlichen Verantwortungen zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen, bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright, Marken- und Urheberrecht auf alle durch die Agentur erstellten Arbeiten verbleibt bei der Agentur.

13.10. Jegliche Verwendung von Arbeiten und Leistungen von pxmedia.de (Präsentationen), die mit dem Ziel des Vertragsabschlusses überreicht und vorgestellt wurden, bedürfen der vorherigen Zustimmung von der Agentur. Dies gilt ebenso für die Verwendung dieser Präsentationen in geänderter Form.

13.11. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den Vorlagen, Dateien, Arbeiten und sonstigen Arbeitsmitteln, die von der Agentur verwendet werden, sind geistiges Eigentum der Agentur und verbleiben auch bei der Agentur.

13.12. Der Kunde überträgt der Agentur das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die Firma des Kunden mit Website und Logo und entsprechender Verlinkung als Referenz zu Vertriebs- und Marketingzwecken zu verwenden (z.B. Online, in Broschüren, Veröffentlichungen).

14. RECHTEÜBERGABE

14.1. Die Agentur kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

14.2. Zu einer Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung durch die Agentur berechtigt.

15. HAFTUNG

15.1. Der Kunde versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten (z.B. Texte, Fotos, Logos und Grafiken, etc.) berechtigt zu sein und die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Kunde versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und mit geltendem Recht vereinbar sind. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für die Inhalte seiner Website und stellt die Agentur vollumfänglich und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist verantwortlich für die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen Änderungen an seiner Website. Daher trifft die Agentur keinerlei Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Daten.

15.2. Die Impressumspflicht liegt beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche durch Geschäftsform, Tätigkeit oder sonstige Regelungen bedingte Impressumsangaben einschließlich eventueller Änderungen in schriftlicher Form an die Agentur kommuniziert werden und er hat die korrekte Umsetzung stets zu überprüfen. Eventuell im Rahmen der Darstellung oder Nutzung der Website des Kunden benötigte Nutzungs- oder sonstige Geschäftsbedingungen, erweiterte Datenschutz- oder sonstige Erklärungen sind vom Kunden eigenständig zu erstellen und nicht Inhalt der von der Agentur angebotenen Leistungen.

15.3. Schadenersatzansprüche gegen die Agentur sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Fristen für die Agentur zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

15.4. Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

15.5. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

15.6. Haftungsausschluss Drittapplikationen: Die Agentur übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktion von Programmen Dritter (insbesondere OpenSource-Applikationen) die für den Kunden auf seinem Server installiert wurden. Die Agentur kann zudem nicht haftbar gemacht werden für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte.

15.7. Mitarbeiter-Haftungsausschluss: Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.

16. EIGENTUMSVORBEHALT

16.1. Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Agentur. Die Agentur bleibt auch nach Leistung des Kunden alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen.

17. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

17.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten, nachstehend „Grundlaufzeit“ genannt, die mit der Onlineschaltung der Website beginnt, spätestens jedoch 2 Monate nach Vertragsabschluss. Eventuell zu Beginn gewährte Freimonate verschieben den Beginn der Grundlaufzeit entsprechend nach hinten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gewählte Grundlaufzeit, wenn er nicht vorab mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird.

17.2. Die Agentur ist berechtigt die Leistungen mit dazugehöriger Website stillzulegen, sofern die Entgelte trotz Fälligkeit innerhalb der Frist nicht bezahlt werden.

17.3. Entspricht die Agentur dem Wunsch eines Kunden, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, so ist die Agentur zur Geltendmachung des bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwands berechtigt (mindestens in Höhe der standardmäßig geltenden Einrichtungsgebühr).

18. MASSGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND

18.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden, sowie auf die Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18.2. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen.

18.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Rostock.

19. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

19.1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

19.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

Stand: 19.02.2021