Erstens: Gefördert wird Beratung, nicht Umsetzung. Ein Zuschuss aus dem Beratungsprogramm des Bundes deckt die Beratungsleistung — Standortbestimmung, Strategie, Konzept, Fahrplan. Die Website, der Onlineshop, die Automatisierung sind Umsetzung und werden getrennt beauftragt und abgerechnet. Wer Ihnen Beratung und Umsetzung als ein einziges, komplett gefördertes Paket verspricht, verspricht etwas, das es so nicht gibt.
Zweitens: Die Reihenfolge ist entscheidend. Der Antrag wird vor Beginn gestellt, danach kommt das Informationsschreiben der Bewilligungsstelle, erst dann darf der Beratungsvertrag geschlossen und begonnen werden. Wer vorher startet, verliert die Förderung. Deshalb arbeiten wir bei geförderter Beratung mit unserem Beratungsunternehmen ONFYR Digital UG (gleiche Adresse, eigene Gesellschaft), das als Beratungsunternehmen registriert ist — die Umsetzung bleibt bei pxMEDIA, getrennt.